Den beiden Schöffen drohte sie im Falle einer Verurteilung ihres Mandanten mit der Todesstrafe wegen "Volksverleumdung und Feindbegünstigung".
Die Kammer schloss sie schließlich vom Verfahren aus. Stolz legte Beschwerde ein - und unterschrieb diese mit "Heil Hitler". Trotz ihres Ausschlusses erschien Stolz erneut als Verteidigerin, bis sie von Polizeibeamten aus dem Saal getragen wurde, die rechte Faust zur Decke erhoben und laut rufend: "Das deutsche Reich erhebt sich!"
Viele rechtsextreme Anhänger zollen ihrer Gesinnungsgenossin aus dem bayerischen Ebersberg Respekt. Zündels Ehefrau Ingrid Rimland-Zündel bescheinigte der 45-Jährigen mit der biederen Frisur und der randlosen Brille einst "ein Rückgrat aus Stahl und die Schönheit einer Mangrove".
Sonntag, 10. Mai 2009
Rückgrat aus Stahl und die Schönheit einer Mangrove
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